BFH - Beschluss vom 22.12.2005
II B 12/05
Normen:
FGO § 124 Abs. 2 § 128 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 782
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 07.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 242/03

NZB: Befangenheitsgesuch

BFH, Beschluss vom 22.12.2005 - Aktenzeichen II B 12/05

DRsp Nr. 2006/2051

NZB: Befangenheitsgesuch

1. Eine Nichtzulassungsbeschwerde kann grundsätzlich nicht auf die Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs gestützt werden. Denn dem Endurteil vorangegangene Entscheidungen, die nach der FGO unanfechtbar sind, unterliegen nicht der Beurteilung der Revision.2. Beschlüsse über die Ablehnung von Gerichtspersonen können nicht mit der Beschwerde angefochten werden.

Normenkette:

FGO § 124 Abs. 2 § 128 Abs. 2 ;

Gründe: