BFH - Beschluss vom 15.12.2005
XI B 87/05
Normen:
EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 2045
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 10.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 112/04

NZB: Konzertpianistin - häusliches Arbeitszimmer, Mittelpunkt der Tätigkeit

BFH, Beschluss vom 15.12.2005 - Aktenzeichen XI B 87/05

DRsp Nr. 2006/7661

NZB: Konzertpianistin - häusliches Arbeitszimmer, Mittelpunkt der Tätigkeit

Ob ein häusliches Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet, bestimmt sich nach dem qualitativen Schwerpunkt der Tätigkeit des Stpfl. Dieser Rechtssatz gilt für sämtliche Berufe und damit auch für eine selbstständig tätige Konzertpianistin.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde kann keinen Erfolg haben. Abgesehen davon, dass erhebliche Zweifel daran bestehen, ob die Nichtzulassungsbeschwerde in der von § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gebotenen Form begründet worden ist (vgl. hierzu z.B. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 32 bis 34, 42, jeweils m.w.N.), ist diese jedenfalls unbegründet.