BFH - Beschluss vom 22.02.2005
III S 17/04 (PKH)
Normen:
AO § 162 ; FGO § 65 § 115 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 1124

NZB: Verfahrensmangel, fehlerhafte Anwendung von Präklusionsvorschriften

BFH, Beschluss vom 22.02.2005 - Aktenzeichen III S 17/04 (PKH)

DRsp Nr. 2005/5778

NZB: Verfahrensmangel, fehlerhafte Anwendung von Präklusionsvorschriften

1. Die fehlerhafte Anwendung einer Präklusionsvorschrift im finanzgerichtlichen Verfahren kann einen Verfahrensmangel enthalten, insbesondere durch eine sachlich nicht gerechtfertigte Einschränkung des Anspruchs auf rechtliches Gehör. Ebenso kann ein Verfahrensmangel darin liegen, dass über eine in Wahrheit zulässige Klage nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden wird.2. Sind die Besteuerungsgrundlagen gemäß § 162 AO wegen fehlender Steuererklärungen geschätzt worden, so reicht die bloße Ankündigung einer noch einzureichenden Steuererklärung zur Bezeichnung des Klagebegehrens nicht aus. Auch die allgemein gehaltene Behauptung, die Schätzung sei zu hoch ausgefallen, ist unzureichend.

Normenkette:

AO § 162 ; FGO § 65 § 115 Abs. 2 ;

Gründe: