BFH - Beschluss vom 03.11.2005
XI B 223/04
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 566
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 16.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 634/98

NZB: vorweggenommene Beweiswürdigung

BFH, Beschluss vom 03.11.2005 - Aktenzeichen XI B 223/04

DRsp Nr. 2006/1299

NZB: vorweggenommene Beweiswürdigung

1. Das Gericht hat den beweiserheblichen Prozessstoff durch Beweisaufnahme auszuschöpfen.2. Es verstößt gegen das Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung, wenn es erhebliche Beweisantritte mit der Begründung übergeht, von der Erhebung des Beweises sei kein zweckdienliches Ergebnis zu erwarten, es sei denn, das entscheidungserhebliche Beweisangebot wäre schlechterdings untauglich, unerreichbar oder unzulässig.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;

Gründe: