Oberste Finanzbehörden der Länder - Erlass vom 13.06.1997
S 4500
Fundstellen:
; BStBl 1997 I S. 632

Oberste Finanzbehörden der Länder - Erlass vom 13.06.1997 (S 4500) - DRsp Nr. 2008/86043

Oberste Finanzbehörden der Länder, Erlass vom 13.06.1997 - Aktenzeichen S 4500

DRsp Nr. 2008/86043

§ 1 GrEStG Vollständige oder wesentliche Änderung des Gesellschafterbestandes einer Personengeselllschaft

1. Vorbemerkung

Der durch Art. 7 des Jahressteuergesetzes 1997 in § 1 GrEStG eingefügte Abs. 2a knüpft an die Rechtsprechung des BFH zum zeitgleichen oder zeitnahen Wechsel der Gesellschafter einer grundbesitzhaltenden PersGes an (vgl. BFH-Urt. v. 6. 3. 1996 -BStBl 1996 II S. 377). Nach dieser Rechtsprechung führte nur der vollständige Wechsel der Gesellschafter nach einem vorgefaßten Plan unter Berücksichtigung des § 42 AO zu einem steuerbaren Rechtsträgerwechsel. Durch das Verbleiben eines Gesellschafters konnte die Besteuerung selbst dann vermieden werden, wenn dieser Gesellschafter am Gesellschaftsvermögen nicht beteiligt war (BFH-Urt. v. 31. 7. 1991 -BStBl 1991 II S. 891).

Der neue § 1 Abs. 2a GrEStG unterwirft nunmehr Gestaltungen der Besteuerung, bei denen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren der Gesellschafterbestand einer PersGes derart ausgewechselt wird, daß bei wirtschaftlicher Betrachtung dieser Gesellschafterwechsel als ein auf die Übereignung eines inländischen Grundstücks gerichtetes Rechtsgeschäft anzusehen ist. Das ist stets der Fall, wenn 95 v. H. der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen.

2. Personengesellschaft