Oberste Finanzbehörden der Länder - Erlass vom 18.06.1997
S 3811
Fundstellen:
BStBl 1997 I 689

Oberste Finanzbehörden der Länder - Erlass vom 18.06.1997 (S 3811) - DRsp Nr. 2008/80412

Oberste Finanzbehörden der Länder, Erlass vom 18.06.1997 - Aktenzeichen S 3811

DRsp Nr. 2008/80412

§§ 10 ff. ErbStG Bewertung des übrigen Vermögens für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer - gleichlautende Erlasse -

Inhaltsübersicht 1 Anwendungsbereich 2 Wertpapiere, Aktien und Anteile sowie Investmentzertifikate 3 Kapitalforderungen und Schulden sowie Ansprüche und Lasten bei wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen 4 Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze und Sparbriefe 4.1 Bundesschatzbriefe 4.2 Finanzierungsschätze 4.3 Sparbriefe 5 Zero-Bonds 5.1 Börsennotierte Zero-Bonds 5.2 Nichtnotierte Zero-Bonds 6 Einlage des typischen stillen Gesellschafters 7 Sachleistungen und Vermächtnisse 7.1 Sachleistungsansprüche und Sachleistungsverpflichtungen 7.2 Vermächtnisse 8 Erfindungen und Urheberrechte 9 Überbestand an umlaufenden Betriebsmitteln 10 Übrige körperliche Vermögensgegenstände 11 Bodenschätze

1 Anwendungsbereich

Dieser Erlaß gilt für die Bewertung des Vermögens, das nicht land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen oder Betriebsvermögen ist (übriges Vermögen), für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer ab 1. Januar 1996.

2 Wertpapiere, Aktien und Anteile sowie Investmentzertifikate