Oberste Finanzbehörden der Länder - Erlass vom 19.02.2014
ohne-AZ
Fundstellen:
BStBl 2014 I S. 808

Oberste Finanzbehörden der Länder - Erlass vom 19.02.2014 (ohne-AZ) - DRsp Nr. 2014/80402

Oberste Finanzbehörden der Länder, Erlass vom 19.02.2014 - Aktenzeichen ohne-AZ

DRsp Nr. 2014/80402

Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts; Berücksichtigung von Sachverständigengutachten zum Nachweis eines niedrigeren Grundbesitzwerts

Der Bundesfinanzhof vertritt im Urteil vom 11. September 2013 - II R 61/11 - (BStBl 2014 II S. 363) die Auffassung, dass der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 146 Abs. 7 BewG a. F. nur durch ein Gutachten erbracht werden kann, das der örtlich zuständige Gutachterausschuss oder ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken erstellt hat.