Oberste Finanzbehörden der Länder - Erlass vom 25.01.2021
ohne-AZ

Oberste Finanzbehörden der Länder - Erlass vom 25.01.2021 (ohne-AZ) - DRsp Nr. 2021/80145

Oberste Finanzbehörden der Länder, Erlass vom 25.01.2021 - Aktenzeichen ohne-AZ

DRsp Nr. 2021/80145

Gewerbesteuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)Ersetzt die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19. März 2020 (BStBl I 2020 S. 281).

Nach dem Ergebnis einer Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen (§ 19 Abs. 3 Satz 3 GewStG), Folgendes: