Oberste Finanzbehörden der Länder - Schreiben vom 20.04.2018
S 3806
Fundstellen:
BStBl 2018 I S. 632

Oberste Finanzbehörden der Länder - Schreiben vom 20.04.2018 (S 3806) - DRsp Nr. 2018/80271

Oberste Finanzbehörden der Länder, Schreiben vom 20.04.2018 - Aktenzeichen S 3806

DRsp Nr. 2018/80271

Schenkungen unter Beteiligung von Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften

Inhalt

1. Überblick
2. Allgemeine Grundsätze zur Schenkung bei Einlagen und Gewinnausschüttungen
2.1 Offene oder verdeckte Einlage
2.2 Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
2.3 Verzicht auf ein Bezugsrecht
2.4 Übergang des Anteils eines Gesellschafters auf die Gesellschaft (Erwerb eigener Anteile)
2.5 Einziehung eines Anteils (§ 34 GmbHG)
2.6 Zuwendungen an Gesellschafter oder an nahestehende Personen
2.7 Mittelbare Anteilsschenkung
2.8 Beteiligungen an Genossenschaften
2.9 Anwendungszeitpunkt
3. Leistungen an eine Kapitalgesellschaft 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG)
3.1 Allgemeines
3.2 Zuwendender und Bedachter
3.3 Werterhöhung durch die Leistung dem Grunde nach
3.4 Höhe der Bereicherung
3.5 Steuerbegünstigungen
4. Leistungen zwischen Kapitalgesellschaften 7 Abs. 8 Satz 2 ErbStG)
5. Entsprechende Anwendung bei Genossenschaften (§ 7 Abs. 8 Satz 3 ErbStG)
6. Steuerklasse bei Zuwendungen von Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften (§ 15 Abs. 4 ErbStG)
7. Aufhebung von Erlassen

1. Überblick