Oberste Finanzbehörden der Länder - Schreiben vom 28.03.2017
02120

Oberste Finanzbehörden der Länder - Schreiben vom 28.03.2017 (02120) - DRsp Nr. 2017/80350

Oberste Finanzbehörden der Länder, Schreiben vom 28.03.2017 - Aktenzeichen 02120

DRsp Nr. 2017/80350

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Ergänzung der Geschäftsordnung für die Finanzämter (FAGO)

Die FAGO vom (BStBl 2010 I, 1315) wird in Abschnitt 3.2 (Geschäftsgang) Abs. 1 FAGO um einen neuen Satz 3 mit sofortiger Wirkung ergänzt.

Satz 3 lautet wie folgt:

„Generelle abweichende Festlegungen zum Geschäftsgang, die ausschließlich elektronisch übermittelte Eingänge betreffen, können durch übergeordnete Behörden getroffen werden.”