OFD Berlin - Verfügung vom 09.10.1995
S 2174

OFD Berlin - Verfügung vom 09.10.1995 (S 2174) - DRsp Nr. 2008/85462

OFD Berlin, Verfügung vom 09.10.1995 - Aktenzeichen S 2174

DRsp Nr. 2008/85462

§ 6 EStG Wertberichtigungen bei Auslandskrediten

Bei Bewertung von Forderungen gegenüber ausländischen Schuldnern ist nicht allein deren Bonität, sondern es sind u. U. auch nicht in ihrer Person liegende Umstände zu beachten. So sind nach dem Erl. der SenFin v. 23. 4. 1979 - S 2174 Folgerungen aus einem etwaigen Devisen-Transfer-Stop des Schuldnerlandes entsprechend zu berücksichtigen. Angesichts der jüngeren Entwicklung der Weltwirtschaft sind nicht nur Kredite an ausländische Unternehmen, sondern auch an ausländische Staaten mit besonderen Risiken belastet, denen auch bei deren Bewertung Rechnung zu tragen ist.

Die sog. Länderrisiken, insbesondere die Transfer-Risiken, können bei Auslandskrediten zu Ausfällen führen und daher zu Wertberichtigungen Anlaß geben. Der Wert von Auslandsforderungen ist auch unter dem Gesichtspunkt des Länderrisikos von den Stpfl. und ggf. auch von den WP nach handelsrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen. Eine staatliche Hilfestellung, etwa durch offizielle Länderbeurteilung, ist hierbei nicht möglich.