OFD Berlin - Verfügung vom 15.11.1999
S 7200

OFD Berlin - Verfügung vom 15.11.1999 (S 7200) - DRsp Nr. 2008/86562

OFD Berlin, Verfügung vom 15.11.1999 - Aktenzeichen S 7200

DRsp Nr. 2008/86562

§ 10 UStG ABM-Mittel als Entgelt für steuerbare Leistungen

Erbringt ein Unternehmen Leistungen, so unterliegt das dafür vom Leistungsempfänger gezahlte Entgelt auch dann der USt, wenn es aus ABM-Mitteln stammt, die dem Leistungsempfänger von der Bundesanstalt für Arbeit zur Bezahlung der erhaltenen Leistungen bewilligt wurden.

In dem der Entscheidung des FG Brandenburg v. 31.5.1999 - 1 K 1608/97 U - zugrundeliegenden Sachverhalt hatte ein Unternehmen im Rahmen einer ABM-Maßnahme Arbeitskräfte eingestellt und mit deren Hilfe Dienstleistungen an eine Stadt erbracht. Dieser waren zuvor Geldmittel zur Bezahlung der Dienstleistungen von der Bundesanstalt für Arbeit gewährt worden.