OFD Berlin - Verfügung vom 17.02.1999
S 7270; s. auch NWB DokSt Rz. 6/99

OFD Berlin - Verfügung vom 17.02.1999 (S 7270; s. auch NWB DokSt Rz. 6/99) - DRsp Nr. 2008/86636

OFD Berlin, Verfügung vom 17.02.1999 - Aktenzeichen S 7270; s. auch NWB DokSt Rz. 6/99

DRsp Nr. 2008/86636

Behandlung der vorausbezahlten Telekommunikationsleistungen im Mobilfunkbereich; hier: Leistungen im Zusammenhang mit sogenannten Startpaketen und Guthabenkarten

Im Bereich des digitalen Mobilfunknetzes gibt es Kundenverhältnisse, bei denen der Kunde die Telefongebühren vor Inanspruchnahme der Telekommunikationsleistungen bezahlt.

Folgene Varianten sind zur Zeit auf dem Markt:

D1-Netz das Startpaket der Firma DeTeMobil unter dem Namen Xtra-Card und einem 50 DM Gesprächsguthaben
D2 Privat das Startpaket der Firma Mannesmann unter dem Namen CallYa-Card und einem 50 DM Gesprächsguthaben
E1-Netz das Startpaket der Firma E-Plus unter der Bezeichnung Free & Easy Card und einem Gesprächsguthaben i. H. von 50 DM

Es gibt 3 Möglichkeiten, ein sogenanntes „Startpaket” der vorgenannten Netzbetreiber zu erwerben:

a) direkt beim Netzbetreiber von D1, D2 oder E-Plus

b) beim Serviceprovider, zu den bekanntesten zählen Debitel und Talkline (hierbei ist anzumerken, daß die Serviceprovider über keine eigenen Netze verfügen, sondern Gesprächseinheiten einkaufen und wieder verkaufen) oder

c) beim Wiederverkäufer, dem Händler. Vom Elektronikfachgeschäft bis zur Tankstelle sind alle Möglichkeiten denkbar.