OFD Berlin - Verfügung vom 17.12.1999
S 2253

OFD Berlin - Verfügung vom 17.12.1999 (S 2253) - DRsp Nr. 2008/80544

OFD Berlin, Verfügung vom 17.12.1999 - Aktenzeichen S 2253

DRsp Nr. 2008/80544

§ 21 EStG Negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Rahmen von sog. Bauherren- und vergleichbaren Modellen sowie geschlossenen Immobilienfonds

Zu aufgetretenen Zweifelsfragen ergehen nachstehende, mit der Senatsverwaltung für Finanzen abgestimmte Regelungen:

1. Bauherreneigenschaft bei geschlossenen Immobilienfonds/Leistungsabwählbarkeit

Bei einer Bauherrengemeinschaft gehört es zu den für die Bauherreneigenschaft erforderlichen Einflussnahmemöglichkeiten, von den Modellinitiatoren angebotene Dienstleistungen ,,abwählen'' zu dürfen. Auch bei einer Erwerbergemeinschaft ist die Abwahlmöglichkeit Voraussetzung, bestimmte Aufwendungen als Werbungskosten sofort abziehen zu können (Tz. 3.3.e des Bauherren-Erlasses v. 31.8.1990, BStBl. I S. 366).