OFD Berlin - Verfügung vom 22.06.2001
InvZ 1272

OFD Berlin - Verfügung vom 22.06.2001 (InvZ 1272) - DRsp Nr. 2008/86195

OFD Berlin, Verfügung vom 22.06.2001 - Aktenzeichen InvZ 1272

DRsp Nr. 2008/86195

§ 3 InvZulG Investitionszulage 1999 für Finanzierungskosten während der Bauzeit

Zu der Frage, ob für Finanzierungskosten, die während der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen an einem Gebäude oder der Herstellung eines Gebäudes anfallen und dem jeweiligen Gebäude eindeutig zugeordnet werden können, eine InvZul nach § 3 InvZulG 1999 gewährt werden kann, ist nach einer bundeseinheitlichen Entscheidung die folgende Auffassung zu vertreten:

Hat der Anspruchsberechtigte die Finanzierungskosten während der Bauzeit in der Steuerbilanz als Teil der Herstellungskosten des Gebäudes aktiviert (§ 255 Abs. 3 Satz 2 HGB, § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG und R 33 Abs. 4 Satz 1 EStR 1999), sind sie in den Begünstigungsfällen des § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 4 InvZul 1999 in die Bemessungsgrundlage für die InvZul einzubeziehen (Tz. 72 des BMF-Schreibens v. 28.8.1991, BStBl 1991 I S. 768, EStG Kartei Berlin InvZulG Nr. 5 l).