OFD Berlin - Verfügung vom 26.01.1999
S 7100S 7200
Fundstellen:
USt-Kartei Karte 20 S 7100

OFD Berlin - Verfügung vom 26.01.1999 (S 7100S 7200) - DRsp Nr. 2008/86751

OFD Berlin, Verfügung vom 26.01.1999 - Aktenzeichen S 7100S 7200

DRsp Nr. 2008/86751

§ 1 UStG Behandlung von Zahlungen im Rahmen sog. Altlastensanierungen nach Art. 1 § 4 Umweltrahmengesetz (UmwRG)

Auf der Grundlage von Art. 1 § 4 Abs. 3 UmwRG können Eigentümer, Besitzer oder Erwerber von Anlagen und Grundstücken, die gewerblichen Zwekken dienen oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden, von der Verantwortlichkeit für die durch den Betrieb der Anlagen oder die Benutzung des Grundstücks vor dem 1.7.1990 verursachten Altlasten (Boden- u. Grundwasserverunreinigungen) durch die zuständige Behörde im Einvernehmen mit der obersten Landesbehörde freigestellt werden.

Aus der Sicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit umfaßt die Freistellungsklausel des Art. 1 § 4 Abs. 3 UmwRG neben der Freistellung von der Verantwortung auch die bloße Freistellung von der Kostenlast. Während der Unternehmer im Falle der Verantwortungsfreistellung von der Sanierungsverpflichtung freigestellt wird, bleiben im Falle der Kostenfreistellung die Pflichten zur Sanierung beim Freigestellten unverändert bestehen.

Die umweltrechtliche Differenzierung führt zu folgender umsatzsteuerrechtlicher Beurteilung: