OFD Berlin - Verfügung vom 26.02.1999
S 2145

OFD Berlin - Verfügung vom 26.02.1999 (S 2145) - DRsp Nr. 2008/85456

OFD Berlin, Verfügung vom 26.02.1999 - Aktenzeichen S 2145

DRsp Nr. 2008/85456

§ 6 EStG Erfassung der Nutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge zu Privatfahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie zu Familienheimfahrten, Abgeltung außergewöhnlicher Kraftfahrzeugkosten

Zu der Frage, wie agw. Kfz-Kosten, z. B. Unfallkosten, seit Änderung der ertragsteuerlichen Erfassung der Nutzung betrieblicher Kfz zu Privatfahrten durch das JStG 1996 ertragsteuerlich zu behandeln sind, bittet die OFD gem. einer auf Bundesebene getroffenen Entscheidung folgende Auffassung zu vertreten:

Es sind zunächst zwei Fallgruppen zu unterscheiden, und zwar zum einen die Ermittlung der Nutzungsentnahme nach der 1 %-Methode (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) und zum anderen die Ermittlung der Nutzungsentnahme aufgrund der Fahrtenbuchmethode (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG).

Wird die Nutzungsentnahme nach der 1 %-Methode pauschal ermittelt, sind damit auch agw. Kfz-Kosten abgegolten. Das gilt auch dann, wenn diese eindeutig bei einer Privatfahrt bzw. einer betrieblich/beruflich veranlaßten Fahrt angefallen sind. Die 1 %-Methode stellt eine grobe vom Gesetzgeber gewollte Pauschalierung dar, die sich in solchen Fällen ggf. zugunsten des Stpfl. auswirken kann.