Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung sind als agw. Belastung berücksichtigungsfähig, wenn sie dem Stpfl. zwangsläufig erwachsen. Sie müssen den Umständen nach notwendig sein und dürfen außerdem einen angemessenen Betrag nicht übersteigen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|