OFD Cottbus - Verfügung vom 12.10.2000
S 2244 - 5 - St 225

OFD Cottbus - Verfügung vom 12.10.2000 (S 2244 - 5 - St 225) - DRsp Nr. 2009/80242

OFD Cottbus, Verfügung vom 12.10.2000 - Aktenzeichen S 2244 - 5 - St 225

DRsp Nr. 2009/80242

Nachträgliche Anschaffungskosten bei wesentlichen Beteiligungen i. S. des § 17 EStG; Aufwendungen durch den Verlust von eigenkapitalersetzenden Darlehen bzw. durch die Inanspruchnahme aus eigenkapitalersetzenden Bürgschaften

1. Umfang der nachträglichen Anschaffungskosten

Neben den (originären) Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen beim Erwerb der Anteile entstanden sind, gehören zu den Anschaffungskosten i. S. des § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG auch spätere Aufwendungen, die durch das Halten der Beteiligung veranlasst sind (nachträgliche Anschaffungskosten). In Betracht kommen Einlagen und kapitalersetzende Leistungen des Gesellschafters.

1.1 Einlagen

1.1.1 Offene Einlagen

Zu den Anschaffungskosten gehören offene Einlagen i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB.

1.1.2 Verdeckte Einlagen