OFD Cottbus - Verfügung vom 16.12.1997
S 7170

OFD Cottbus - Verfügung vom 16.12.1997 (S 7170) - DRsp Nr. 2008/91725

OFD Cottbus, Verfügung vom 16.12.1997 - Aktenzeichen S 7170

DRsp Nr. 2008/91725

§ 4 Nr. 14 UStG Steuerbefreiung für heilberufliche Tätigkeiten

Im Gesundheitswesen freiberuflich tätige Unternehmer sehen ihre Umsätze häufig als umsatzsteuerfrei an, obwohl die Voraussetzungen des § 4 Nr. 14 UStG nicht vorliegen. Sie verweisen auf einen bereits als steuerfrei anerkannten Beruf (s. Abschn. 90 UStR) und betrachten ihre Betätigung als „ähnliche heilberufliche Tätigkeit”, die nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreit sei. Zum weiteren Nachweis wird auf Tätigkeitsbeschreibungen, Prüfungszeugnisse und Kassenzulassungen verwiesen.