OFD Cottbus - Verfügung vom 20.01.1997
S 0351

OFD Cottbus - Verfügung vom 20.01.1997 (S 0351) - DRsp Nr. 2008/83652

OFD Cottbus, Verfügung vom 20.01.1997 - Aktenzeichen S 0351

DRsp Nr. 2008/83652

§ 173 AO Behandlung des Geschäftswerts der aus dem Treuhandvermögen erworbenen Apotheken; Änderung nach Abs. 1 Nr. 1 AO

In Ergänzung der o. g. Vfg. teilt die OFD mit, daß zu der Frage, ob die Änderung bestandskräftiger Veranlagungen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO aufgrund nachträglichen Bekanntwerdens des tatsächlichen Zahlungsgrunds zulässig ist, nunmehr ein Musterverfahren vor dem FG des Landes Brandenburg unter dem Az 4 K 1659/96 AO anhängig ist.

Gleichgelagerte Einspruchsverfahren können - wie in der Bezugsvfg. geregelt - mit Zustimmung des Einspruchsführers ruhend gestellt werden (§ 363 Abs. 2 Satz 1 AO). Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung ist nicht zu entsprechen.