OFD Cottbus - Verfügung vom 25.06.1997
S 2145

OFD Cottbus - Verfügung vom 25.06.1997 (S 2145) - DRsp Nr. 2008/85308

OFD Cottbus, Verfügung vom 25.06.1997 - Aktenzeichen S 2145

DRsp Nr. 2008/85308

§ 4 EStG Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu Privatfahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie zu Familienheimfahrten; Merkblatt

Der StB-Verband Berlin-Brandenburg hat ein „Merkblatt zur Privatnutzung betrieblicher Kfz” erarbeitet. Darin wird den Verbandsmitgliedern empfohlen, bei der Erstellung von Steuererklärungen für den VZ 1996 in den nachfolgenden Punkten von der Verwaltungsauffassung zur steuerlichen Behandlung der Nutzung eines betrieblichen Kfz zu Privatfahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie zu Familienheimfahrten wegen einer aus betrieblichen Gründen begründeten doppelten Haushaltsführung abzuweichen:

1. Begrenzung der pauschalen Wertansätze (sog. Kostendeckelung)

Nach der Empfehlung des StB-Verbandes sollte der nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG (1 v. H.-Regelung) ermittelte pauschale Nutzungswert auf maximal 50 v. H. der für das genutzte Fahrzeug insgesamt tätsächlich entstandenen Kosten begrenzt werden (sog. Kostendeckelung). Darüber hinaus ist der Nutzungswert bei Berufsgruppen mit anerkannt „überproportionaler betrieblicher Fahrleistung” auf bis zu 20 v. H. der entstandenen Kosten zu beschränken.