OFD Cottbus - Verfügung vom 26.06.2002
S 2133

OFD Cottbus - Verfügung vom 26.06.2002 (S 2133) - DRsp Nr. 2008/85211

OFD Cottbus, Verfügung vom 26.06.2002 - Aktenzeichen S 2133

DRsp Nr. 2008/85211

§ 5 EStG Bilanzielle Behandlung der Übertragung der örtlichen Versorgungsanlagen (Strom und Fernwärme) auf die Kommunen auf Grund der Vereinbarung zur Beilegung des Streits vor dem Bundesverfassungsgericht v. 22.12.1992 (Stromvergleich)

In der Vfg. v. 12.4.1999 S 2133 - 11 - St 110 wird zur bilanziellen und ertragstl. Behandlung der Übertragung der örtlichen Versorgungsanlagen (Strom und Fernwärme) auf die Kommunen (Stromvergleich) Stellung genommen. Danach waren die betreffenden Sachverhalte entsprechend den Grundsätzen der Unternehmensrestitution zu behandeln.

An dieser Auffassung wird nicht mehr festgehalten. Vielmehr gelten betreffend die Übertragung der örtlichen Versorgungsanlagen die allgemeinen ertragstl. Grundsätze. Danach stellen die betreffenden Vorgänge regelmäßig einen entgeltlichen Vorgang (Tausch) dar.