Bewohner von Senioren-Wohn- und -Pflegeeinrichtungen sind nach den Heimverträgen häufig verpflichtet, den Trägern dieser Organisationen Darlehen zur Verfügung zu stellen.
Nachdem eine Verzinsung solcher Darlehen ursprünglich nicht geregelt war schreibt das
Nach §
Für die steuerliche Behandlung dieser Leistungen gelten die folgenden Grundsätze:
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