OFD Düsseldorf - Verfügung vom 06.03.2001
S 2729 A

OFD Düsseldorf - Verfügung vom 06.03.2001 (S 2729 A) - DRsp Nr. 2008/92081

OFD Düsseldorf, Verfügung vom 06.03.2001 - Aktenzeichen S 2729 A

DRsp Nr. 2008/92081

§ 10b EStG Neuordnung des Spenden- und Stiftungsrechts; Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen

Aus dem „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen” (BStBl 2000 I S. 1192) ergeben sich zum 1.1.2000 wesentliche Änderungen hinsichtlich der Anerkennung der Gemeinnützigkeit steuerbegünstigter Körperschaften sowie hinsichtlich des Spendenabzugs.

Wesentliche Änderungen sind:

  • die Ausweitung der Möglichkeiten der Rücklagenbildung nach § 58 AO und

  • die Erhöhung des Spendenabzugs nach § 10b EStG für Zuwendungen an Stiftungen.

1. Änderungen der Abgabenordnung

1.1 Zeitnahe Mittelverwendungspflicht/Selbstlosigkeit

Die Ausführungen im Anwendungserl. zu der Verpflichtung einer steuerbegünstigten Körperschaft, ihre Mittel zeitnah für die steuerbegünstigten Zwecke einzusetzen (AEAO Rz. 8 und 9 zu § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO), wurden nun in § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO übernommen.

§ 55 Abs. 1 AO :

Eine Förderung oder Unterstützung geschieht selbstlos, wenn dadurch nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke - zum Beispiel gewerbliche Zwecke oder sonstige Erwerbszwecke - verfolgt werden und wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind: