OFD Düsseldorf - Verfügung vom 18.03.1997
S 2354

OFD Düsseldorf - Verfügung vom 18.03.1997 (S 2354) - DRsp Nr. 2008/92014

OFD Düsseldorf, Verfügung vom 18.03.1997 - Aktenzeichen S 2354

DRsp Nr. 2008/92014

Das häusliche Arbeitszimmer nach dem Jahressteuergesetz 1996

Inhaltsverzeichnis:

Tz Inhalt Seite 1 Neuregelung durch das JStG 1996 2 2 Einzelfragen zum häuslichen Arbeitszimmer 6 2.1 Definition des häuslichen Arbeitszimmers 6 2.1.1 Mehrere Räume als häusliches Arbeitszimmer 7 2.1.2 Abgrenzung: häusliches Arbeitszimmer - Betriebsstätte 7 2.1.3 Anmietung eines im Eigentum/Miteigentum des Ehegatten stehenden Arbeitszimmers 9 2.1.4 Beispiele 9 2.2 Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit 9 2.3 50%-Grenze 12 2.4 Für die qetrieblichelberufliche Tätigkeit steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung 13 2.5 Abzugsbeschränkungen: Höchstbetrag - Pauschbetrag/ Nutzung des Arbeitszimmers durch mehrere Personen 16 2.6 Ausstattungsgegenstände/Einrichtungsgegenstände 17 2.7 Nur zeitweises Vorliegen der Voraussetzungen der Abzugs- fähigkeit 18 2.8 (Mit-)Nutzung des Arbeitszimmers zu Ausbildungszwecken 19 2.9 Gesellschaftsrechtlicher Durchgriff/Gestaltungsmöglich- keiten 21 2.10 Sonstiges 22 2.11 Verfassungsmäßigkeit 22

1. Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 1996