Bei Grundstücksgeschäften ausländischer Domizilgesellschaften - regelmäßig in der Rechtsform ausländischer Kapitalgesellschaften mit vermuteter Geschäftsleitung im Inland - ist in der Vergangenheit kontrovers diskutiert worden, ob diese Geschäfte rechtswirksam oder mangels Rechtsfähigkeit der Gesellschaften nichtig sind, ob grunderwerbsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen erteilt werden dürfen und welche weiteren steuerlichen Folgerungen bei solchen Geschäften zu ziehen sind. Um die in der Praxis bestehenden Unsicherheiten zu beseitigen, werden folgende Hinweise und Anweisungen gegeben:
1. Zivilrechtliche Problematik
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