OFD Düsseldorf - Verfügung vom 23.12.1997
S 2253 b A

OFD Düsseldorf - Verfügung vom 23.12.1997 (S 2253 b A) - DRsp Nr. 2008/84428

OFD Düsseldorf, Verfügung vom 23.12.1997 - Aktenzeichen S 2253 b A

DRsp Nr. 2008/84428

§ 15a EStG Übertragung eines Kommanditanteils an einer vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft; Berücksichtigung der Anschaffungskosten des Erwerbers bei „Übernahme eines negativen Kapitalkontos”

Für die sinngemäße Anwendung des § 15a EStG bei einer vermögensverwaltenden KG ist ein fiktives Kapitalkonto nach den Zufluß- und Abflußgrundsätzen des § 11 EStG zu ermitteln. An die Stelle des negativen Kapitalkontos tritt für die Ermittlung des Betrags, bis zu dessen Höhe die negativen Einkünfte des Kommanditisten aus Vermietung und Verpachtung ausgleichs- oder abzugsfähig sind (Ausgleichsvolumen), die tatsächlich geleistete Vermögenseinlage mit Zu- und Abgängen.

Tritt ein Gesellschafter in die Gesellschaft ein, so gilt folgendes: