OFD Düsseldorf - Verfügung vom 28.01.1997
S 7106 A

OFD Düsseldorf - Verfügung vom 28.01.1997 (S 7106 A) - DRsp Nr. 2008/86939

OFD Düsseldorf, Verfügung vom 28.01.1997 - Aktenzeichen S 7106 A

DRsp Nr. 2008/86939

§ 2 UStG Drittmittelforschung an Hochschulen; Erstattung von Umsatzsteuern durch die Europäische Union im Rahmen der Finanzierung von Forschungsprojekten

Die Erstattungfähigkeit der von den Hochschulen im Rahmen von Forschungstätigkeiten verausgabten USt durch die EU hängt von der Vorsteuerabzugsberechtigung und damit von der Umsatzsteuerpflicht der einzelnen Forschungsleistung der Hochschule ab.

Bei der Ausstellung von Bescheinigung über die ustl. Behandlung der Drittmittelforschung der Hochschulen zur Vorlage gegenüber der Europäischen Kommission wird gebeten, im Einvernehmen mit dem BdF und dem FinMin des Landes NRW, wie folgt zu verfahren:

Für Zeiträume bis zum 31. 12. 1996 ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Leistungen im Rahmen des zu beurteilenden Drittmittelprojekts nach § 2 Abs. 3 UStG unternehmerisch und damit steuerbar sind. Die von der Europäischen Union finanzierten Forschungstätigkeiten einer Hochschule werden allerdings im Regelfall im Rahmen der hoheitlichen und damit nichtunternehmerischen Tätigkeit erbracht werden.