OFD Düsseldorf - Verfügung vom 28.10.2005
S 2365 A - St 223

OFD Düsseldorf - Verfügung vom 28.10.2005 (S 2365 A - St 223) - DRsp Nr. 2008/89379

OFD Düsseldorf, Verfügung vom 28.10.2005 - Aktenzeichen S 2365 A - St 223

DRsp Nr. 2008/89379

Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren für das Jahr 2006

Bei der Bearbeitung der Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2006 ist das EStG i.d.F. der Bekanntmachung v. 19.10.2002 (BGBl 2002 I S. 4210, BStBl 2002 I S. 1209), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei (BGSUmbenennG) vom 21.06.2005 (BGBl 2005 I S. 1818) zu beachten.

Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich keine wesentlichen gesetzlichen Neuregelungen.

Eine Änderung der Lohnsteuerrichtlinien wird für 2006 nicht vorgenommen. Im LSt-Handbuch 2006 werden lediglich die Hinweise entfernt, die auf Grund der in der letzten Zeit ergangenen Urteile - insbesondere zu Reisekosten bei Einsatzwechseltätigkeit - nicht mehr gültig sind. Diese Urteile wurden z.T. bereits im BStBl veröffentlicht oder werden in Kürze veröffentlicht. Auf folgende Änderungen wird besonders hingewiesen:

1. Dreimonatsfrist bei Einsatzwechseltätigkeit

Mit BFH-Urteil vom 27.07.2004 - VI R 43/03 - BStBl 2005 II S. 357 - wurde entschieden, dass die Dreimonatsfrist des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG hinsichtlich der Gewährung von Verpflegungsmehraufwendungen anzuwenden ist, wenn ein Arbeitnehmer im Zuge einer Einsatzwechseltätigkeit längerfristig vorübergehend an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte eingesetzt wird (gegenR 39 Abs. 1 Satz 5 LStR).