OFD Erfurt - Verfügung vom 04.04.1997
S 2338 A

OFD Erfurt - Verfügung vom 04.04.1997 (S 2338 A) - DRsp Nr. 2008/85846

OFD Erfurt, Verfügung vom 04.04.1997 - Aktenzeichen S 2338 A

DRsp Nr. 2008/85846

Reisekostenvergütungen, Umzugskostenvergütungen, Ersatz der Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung (Trennungsgelder); hier: Lohnsteuerliche Behandlung des Trennungsgelds aus öffentlichen Kassen ab 1. 1. 1996 bei täglicher Rückkehr zum Wohnort nach Ablauf von drei Monaten und weitere Regelungen

• Behandlung des Verpflegungsanteils im Trennungsgeld im Kalenderjahr 1996

Nach Tz. 4 des Bezugserl. ist der verbleibende Anteil des Trennungsgeldes in Höhe von 10 % [§ 10 Abs. 1 i. V. mit § 11 Abs. 1 Nr. 2 des Thüringer Reisekostengesetzes (ThürRKG)], mit dem in erster Linie Mehraufwendungen für Erfrischungsgetränke außerhalb der üblichen Mahlzeiten abgegolten werden sollen, in vollem Umfang in die Prüfung einzubeziehen, inwieweit die aus öffentlichen Kassen gezahlten Vergütungen für Verpflegungsmehraufwand die Pauschbeträge nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 EStG übersteigen (vgl. Tz. 1 des TFM - Erl. v. 20. 2. 1996 S 2338 A Anl. zur Bezugsvfg.).