Die Vertreter der obersten FinBeh des Bundes und der Länder erörterten die Frage, ob die FinBeh nach § 31 Abs. 2 AO berechtigt sind, die nach § 30 geschützten Verhältnisse des Betroffenen der Künstlersozialkasse zum Zwecke der Festsetzung von Künstlersozialabgabe mitzuteilen.
Die OFD bittet, folgende Auffassung zu vertreten:
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