OFD Erfurt - Verfügung vom 15.11.1995
S 2334 A

OFD Erfurt - Verfügung vom 15.11.1995 (S 2334 A) - DRsp Nr. 2008/86510

OFD Erfurt, Verfügung vom 15.11.1995 - Aktenzeichen S 2334 A

DRsp Nr. 2008/86510

Sachbezüge und andere geldwerte Vorteile; hier: Lohnsteuerliche Behandlung der Gestellung von Firmenfahrzeugen an Arbeitnehmer

Auf die Versteuerung eines geldwerten Vorteils wegen der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs (§ 8 Abs. 2 EStG, Abschn. 31 Abs. 7 LStR) kann nicht allein deshalb verzichtet werden, weil der ArbG seinem AN die private Nutzung untersagt hat. Es muß außerdem feststehen, daß der AN das Verbot eingehalten hat. Andernfalls ist grundsätzlich ein privater Nutzungswert zu versteuern, weil mit der tatsächlich uneingeschränkten Nutzungsmöglichkeit einer Sache üblicherweise auch deren private Nutzung verbunden ist. Etwas anderes gilt bei einer eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit, die sich z. B. aus dem regelmäßigen Abstellen des Fahrzeugs auf dem Firmengelände unmittelbar nach Beendigung der Arbeit oder aus der Kontrolle des ArbG (z. Z. durch Überprüfung eines Fahrtenbuches) ergibt.