OFD Erfurt - Verfügung vom 16.08.1999
S 1300 A

OFD Erfurt - Verfügung vom 16.08.1999 (S 1300 A) - DRsp Nr. 2008/84966

OFD Erfurt, Verfügung vom 16.08.1999 - Aktenzeichen S 1300 A

DRsp Nr. 2008/84966

§ 34c EStG Fiktive Steueranrechnung (Absatz 6 Satz 2)

Folgendes Anleihe-Modell ist bekannt geworden:

Deutsche Investoren begeben Anleihen mit kurzer Laufzeit (ca. 3 Monate) an ausländische Banken. Die ausländischen Banken haben ihren Sitz in Staaten, mit denen Deutschland in Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vereinbart hat, daß bei Zinseinkünften, die in der Bundesrepublik ansässige Stpfl. aus den betroffenen Vertragsstaaten beziehen, auch dann eine Anrechnung ausländischer Quellensteuer vorgesehen ist, wenn diese effektiv - ganz oder z. T. - nicht erhoben wird. Der Zeichnungsbetrag der Anleihe soll mit einem Zinssatz, der an einen Interbankensatz (z. B. LIBOR) gekoppelt ist, verzinst werden. Neben dieser variablen Verzinsung des Anlagebetrags soll die Anleihe ein spekulatives Element enthalten. Dieses spekulative Element soll in Form eines Termingeschäfts, i. d. R. ein Devisentermingeschäft, ausgestattet sein. In Abhängigkeit vom Kurswert des dem Termingeschäft zugrundegelegten Werts im Fälligkeitszeitpunkt der Anleihe soll der Investor eine erhöhte bzw. verminderte Rückzahlung seines eingesetzten Kapitals erhalten. Der Rückzahlungsbetrag am Ende der Laufzeit der Anleihe wird sowohl nach oben als auch nach unten der Höhe nach begrenzt.