OFD Erfurt - Verfügung vom 19.07.1999
S 2282 A

OFD Erfurt - Verfügung vom 19.07.1999 (S 2282 A) - DRsp Nr. 2008/84835

OFD Erfurt, Verfügung vom 19.07.1999 - Aktenzeichen S 2282 A

DRsp Nr. 2008/84835

§ 32 EStG Berücksichtigung behinderter Kinder unter besonderen Umständen; Ermittlung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs

Nach Tz. 20 des BMF-Schreibens v. 9.3.1998 (BStBl I S. 347) sind in die Ermittlungen des notwendigen Lebensbedarfs eines behinderten Kindes persönliche Betreuungsleistungen der Eltern einzubeziehen, soweit sie über die Grundversorgung hinausgehen und nach amtsärztlicher Beurteilung erforderlich sind.

Für die Bewertung dieser Betreuungsleistungen kann nach Abstimmung mit den obersten FinBeh des Bundes und der Länder ein Stundenlohn in Höhe von 15 DM zugrunde gelegt werden.