OFD Erfurt - Verfügung vom 20.12.1995
S 2364 A

OFD Erfurt - Verfügung vom 20.12.1995 (S 2364 A) - DRsp Nr. 2008/84873

OFD Erfurt, Verfügung vom 20.12.1995 - Aktenzeichen S 2364 A

DRsp Nr. 2008/84873

Eintragung von Steuerklasse und Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte (§ 39 Abs. 3 - 6 EStG); hier: Kinderfreibeträge gemäß JStG 1996

Gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 und 2 EStG i. d. F. des JStG 1996 werden Kinder, die

  • das 18. Lebensjahr aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, arbeitslos sind und der Arbeitsvermittlung im Inland zur Verfügung stehen oder

  • das 18. Lebensjahr aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben und sich

  • in einer Berufsausbildung befinden oder

  • sich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten von höchstens vier Monaten befinden oder

  • eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen können oder