OFD Erfurt - Verfügung vom 21.07.1999
S 7200 A

OFD Erfurt - Verfügung vom 21.07.1999 (S 7200 A) - DRsp Nr. 2008/86554

OFD Erfurt, Verfügung vom 21.07.1999 - Aktenzeichen S 7200 A

DRsp Nr. 2008/86554

§ 10 UStG Bemessungsgrundlage bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (§ 10 Abs. 1 UStG); hier: Behandlung von Zuschüssen zur Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Forstbereich

In der o. g. Verfügung hatte die OFD u. a. die Auffassung vertreten, dass die aus Mitteln des Freistaats gezahlten Zuschüsse für von ABS-Gesellschaftern im Forstbereich durchgeführte Maßnahmen als Leistungsentgelt anzusehen sind und der USt unterliegen, wenn die ABS-Gesellschaften im Staatsforst des Freistaats oder im sog. Treuhandwald tätig werden, soweit dieser von den Forstbetrieben des Landes mit bewirtschaftet wird.