OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 01.04.2021
S 2133 A - 036 - St 516

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 01.04.2021 (S 2133 A - 036 - St 516) - DRsp Nr. 2021/80349

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 01.04.2021 - Aktenzeichen S 2133 A - 036 - St 516

DRsp Nr. 2021/80349

Wechsel der zentralen Gegenpartei bei außerbörslichen Zinsderivaten im Zuge des Brexit

1. Notwendigkeit des Wechsels der zentralen Gegenpartei bei außerbörslichen Zinsderivaten (sog. Portierung von Bankbuchzinsderivaten)

Das zentrale Clearing von außerbörslichen Derivaten (OTC-Derivate) in der EU setzt voraus, dass die zentrale Gegenpartei in der EU zugelassen oder anerkannt ist. Im September 2020 hat die EU-Kommission drei britischen Häusern einen Zugang zum europäischen Markt bis zum 30. Juni 2022 ermöglicht. In dieser Zeit sollen Marktteilnehmer ihr Engagement mit britischen Häusern (in 2018 ca. 90% der auf Euro lautenden OTC-Zinsderivate) verringern und dieses auf Clearing-Häuser innerhalb der EU übertragen (sog. „Portierung“).