OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 01.11.2023
S 2332 A-00135-St 210

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 01.11.2023 (S 2332 A-00135-St 210) - DRsp Nr. 2023/80627

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 01.11.2023 - Aktenzeichen S 2332 A-00135-St 210

DRsp Nr. 2023/80627

Lohnsteuerliche Behandlung von bundesweiten Schulprojekten

I. Allgemeines

In der Vergangenheit haben bereits mehrfach Schulprojekte wie "Der Soziale Tag", "Aktion Tagwerk" und andere vergleichbare Projekte in verschiedenen Bundesländern stattgefunden. Die Schülerinnen und Schüler arbeiteten im Rahmen der Projekte einen Tag lang in Unternehmen oder Privathaushalten. Der erarbeitete Lohn wird im Einvernehmen mit den Schülern und den Arbeitgebern an die jeweilige Organisation gespendet.

II. Projekte

Es werden folgende Projekte anerkannt:

Verein Projekt Kalenderjahre
Aktion Tagewerk e. V.: „Dein Tag für Afrika“ ab 2005*
Bund der Freien Walddorfschulen e. V. „WOW-Day“ 2004
Schüler Helfen Leben e. V.: „Sozialer Tag“ 2006 - 2012 sowie ab 2024*
Weltfriedensdienst e. V.: „Schüler helfen Schülern“ 2004 - 2008
Sächsische Jugendstiftung „genialsozial“ 2013

*Die nachstehende steuerliche Behandlung gilt nach dem Bezugserlass - vorbehaltlich von Gesetzesänderungen - auch für die Folgejahre.

III. Lohnsteuerliche Behandlung

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich hinsichtlich der steuerlichen Behandlung auf Folgendes verständigt: