OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 02.11.1999
S 2227

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 02.11.1999 (S 2227) - DRsp Nr. 2008/80758

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 02.11.1999 - Aktenzeichen S 2227

DRsp Nr. 2008/80758

Einkommensteuerliche Behandlung der Aufwendungen für Studienreisen und Fachtagungen

1. Einleitung

Aufwendungen für Studienreisen und Fachtagungen sind vom Grundsatz her nur dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn die Teilnahme ausschließlich oder überwiegend beruflich oder betrieblich veranlaßt und die Verfolgung privater Interessen nahezu ausgeschlossen ist. Insbesondere bei Auslandsgruppenreisen und Auslandsfachtagungen treten meist Schwierigkeiten auf, ein - für die sachgerechte Beurteilung erforderliches - eindeutiges Bild über deren Veranlassung zu erhalten.

Die wichtigsten Grundsätze zur steuerlichen Behandlung derartiger Aufwendungen sind in R 117 a zu § 12 EStR 1998 und in H 117 a EStH 1998 dargestellt. Abschnitt 35 der Lohnsteuerrichtlinien 1996 ist mit der Ausgabe der Lohnsteuerrichtlinien 1999 weggefallen und derzeit unbesetzt.