OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 02.11.2023
S 2296c A - 00001 - 0357 - St 28

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 02.11.2023 (S 2296c A - 00001 - 0357 - St 28) - DRsp Nr. 2023/80645

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 02.11.2023 - Aktenzeichen S 2296c A - 00001 - 0357 - St 28

DRsp Nr. 2023/80645

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG); Bescheinigung des Fachunternehmens gem. § 35c Absatz 1 Satz 7 EStG; Bescheinigung für Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV)

Gemäß § 35c Absatz 1 Satz 7 EStG kann die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen W ohnzwecken genutzten Gebäuden nur in Anspruch genommen werden, wenn durch eine nach amtlichem Muster erstellte Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nachgewiesen wird, dass die Voraussetzungen des § 35c Absatz 1 Sätze 1 bis 3 EStG sowie die Anforderungen nach der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen W ohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (nachfolgend: Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung - ESanMV) erfüllt sind. Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Ausstellung derartiger Bescheinigungen Folgendes:

1. Allgemeines