In den hessischen Finanzämtern gehen derzeit vermehrt Anträge von (privaten) Arbeitsvermittlern ein, in denen die steuerfreie Behandlung der ausgeführten Umsätze begehrt wird. Dies betrifft auch Veranlagungszeiträume, die vor dem 01.01.2015 geendet haben.
Als Begründung wird auf die in §
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|