OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 08.05.2023
S 2133 A - 030 - St 516

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 08.05.2023 (S 2133 A - 030 - St 516) - DRsp Nr. 2023/80412

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 08.05.2023 - Aktenzeichen S 2133 A - 030 - St 516

DRsp Nr. 2023/80412

Kompensatorische Bewertung von Finanzinstrumenten in der Steuerbilanz; Verlustfreie Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs nach IDW RS BFA 3

Seitens der Kreditwirtschaft wurde um Klarstellung hinsichtlich der verlustfreien Bewertung zinsbezogener Geschäfte des Bankbuchs nach IDW RS BFA 3 gebeten.

Nach Abstimmung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt hierzu Folgendes:

Mit dem Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen vom 28. April 2006, BGBl 2006 I S. 1095, wurde § 5 Absatz 1a EStG eingeführt. Dieser nimmt auf die in der handelsrechtlichen Rechnungslegung zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken gebildeten Bewertungseinheiten ausdrücklich Bezug und stellt klar, dass diese auch für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich sind. Mit dieser Gesetzesänderung wurde einer weiteren Differenzierung von Handels- und Steuerrecht entgegengewirkt. Das Steuerrecht setzt in diesem Bereich auf den handelsrechtlichen Regelungen zu den Bewertungseinheiten auf. Gemäß § 5 Absatz 4a Satz 1 EStG dürfen Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften grundsätzlich nicht gebildet werden. Eine Ausnahme regelt Satz 2 für Ergebnisse nach § 5 Absatz 1a EStG.