Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat gemäß Artikel 226 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wegen der Besteuerung nicht realisierter Wertzuwächse wesentlicher Beteiligungen bei einem Wegzug aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Im Hinblick darauf soll § 6 AStG geändert werden.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 6 AStG bei Wegzug eines unbeschränkt steuerpflichtigen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats der EU oder des EWR in einen dieser Staaten bis zu einer gesetzlichen Neuregelung Folgendes:
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