OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 09.02.2016
S 2198 A - 6 - St 214

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 09.02.2016 (S 2198 A - 6 - St 214) - DRsp Nr. 2016/80339

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 09.02.2016 - Aktenzeichen S 2198 A - 6 - St 214

DRsp Nr. 2016/80339

Feststellungsverfahren für Grundlagen für die erhöhte Absetzung für Abnutzung, Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwendungen und den Abzug wie Sonderausgaben nach §§ 7h, 7i, 10f, 11a und 11b EStG; Einleitung und Durchführung des Feststellungsverfahrens

1. Einleitung

Nach §§ 7h, 7i, 10f, 11a und 11b EStG sind bestimmte Modernisierungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie bei Baudenkmalen steuerlich begünstigt. Insbesondere bei größeren Objekten erfolgt die Sanierung häufig im Rahmen von sog. Bauherren- oder Erwerbermodellen. Hierbei wird ein renovierungsbedürftiges Objekt vom Bauträger aufgekauft und in Eigentumswohnungen aufgeteilt. Zwischen den Erwerbern der einzelnen Eigentumswohnungen und dem Bauträger wird in der Regel ein vorformuliertes Vertragswerk abgeschlossen, das den Kaufvertrag, die Durchführung von Bauarbeiten usw. beinhaltet. Für diese Gesamtleistung wird ein Festpreis vereinbart. Die Besitzübergabe der Eigentumswohnung erfolgt regelmäßig erst nach Beendigung der Sanierungsmaßnahmen.