OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 09.03.2016
S 2137 A - 57 - St 210

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 09.03.2016 (S 2137 A - 57 - St 210) - DRsp Nr. 2016/80333

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 09.03.2016 - Aktenzeichen S 2137 A - 57 - St 210

DRsp Nr. 2016/80333

Zurechnung der zur Sicherung von Wertguthaben ausgelagerten Vermögenswerte im Zusammenhang mit Arbeitszeitkontenmodellen oder Zusagen der betrieblichen Altersversorgung; Abzinsung von Rückstellungen für Verpflichtung aus wertpapiergeb. Zeitwertkonten

1. Arbeitszeitkonten

Wertguthaben auf Zeitwertkonten spiegeln Vorleistungen des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber wider. Der Arbeitnehmer verzichtet auf eine umgehende Vergütung bestimmter Entgeltbestandteile für die geleistete Arbeit. Im Gegenzug wird der Arbeitswert seinem Zeitwertkonto gutgeschrieben (Geld oder Zeitguthaben). Bei wertpapiergebundenen Arbeitszeitkonten sichert der Arbeitgeber den späteren Auszahlungs- oder Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers durch den Kauf von Fonds- oder Wertpapieranteilen ab.

2. Zurechnung der zur Sicherung von Wertguthaben ausgelagerten Vermögenswerte

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen zur Sicherung von Wertguthaben aus Arbeitszeit-, Zeitwert- und Lebensarbeitszeitkonten sowie Zusagen der betrieblichen Altersversorgung ausgelagerte Vermögenswert dem Treugeber zuzurechnen sind, gilt nach einer Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder Folgendes: