I. Rechtsgrundlage und Verfahren
Hinsichtlich der Anrechnung französischer Quellensteuer auf ausgeschüttete Dividenden weist die OFD auf folgendes hin:
Nach Art. 20 Abs. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb des deutsch-französischen DBA (DBA Frankreich) erhält der in der Bundesrepublik ansässige Anteilseigner einer französischen KapGes (SA - Société Anonyme - entspricht AG -, SARL - Société à responsabilité limitée - entspricht GmbH -, EURL oder EUARL - Enterprise unipersonelle à responsabilité limitée - entspricht Einmann GmbH) auf die ausgeschütteten Dividenden in Frankreich eine „Steuergutschrift” in Höhe von 50 v. H. der ausgeschütteten Dividende. Diese Gutschrift ist als zusätzlicher Ertrag zu behandeln, d. h. die Einkünfte sind um 50 v. H. der ausgeschütteten Dividende zu erhöhen. Die „Steuergutschrift” wird sodann wie einbehaltene deutsche KapErtrSt auf die deutsche Steuer angerechnet.