OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 11.01.1999
S 7270 A; s. auch NWB DokSt Rz. 7/99

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 11.01.1999 (S 7270 A; s. auch NWB DokSt Rz. 7/99) - DRsp Nr. 2008/86635

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 11.01.1999 - Aktenzeichen S 7270 A; s. auch NWB DokSt Rz. 7/99

DRsp Nr. 2008/86635

Behandlung der Leistungen im Zusammenhang mit sogenannten Startpaketen und Guthabenkarten im Mobilfunkbereich

1. Startpaket

Das Startpaket („Leistungspaket”) wird für das jeweilige Mobilfunknetz unter dem Namen Xtra-Card (D1-Netz), CallYa-Card (D2-Netz) bzw. Free & Easy Card (E1-Netz) vertrieben und beinhaltet neben dem Anspruch auf Freischaltung (Aktivierung des Anschlusses, Netzzugang) und Zuteilung einer Rufnummer auch ein Gesprächsguthaben in Höhe von 50 DM. Das Gesprächsguthaben verfällt i. d. R. nach Ablauf von 60 Tagen („Phone Time”). Nach Ablauf der „Phone Time” ist der Kunde noch 305 Tage unter dem Mobilfunkanschluß erreichbar („Message Time”). „Phone Time” und „Message Time” lassen sich durch rechtzeitige „Einzahlungen” auf dem persönlichen Telefonkonto verlängern (s. unter 2.: Guthabenkarte).

Das Startpaket enthält in vielen Fällen zusätzlich ein Mobilfunkgerät („Handy”). Bereits mit „Erwerb” des Startpakets legt sich der Kunde auf einen bestimmten Telekommunikationsanbieter fest.

a) Abgabe des Startpakets durch den Netzbetreiber