OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 11.01.2001
S 2245 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 11.01.2001 (S 2245 A) - DRsp Nr. 2008/80571

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 11.01.2001 - Aktenzeichen S 2245 A

DRsp Nr. 2008/80571

§ 3 Nr. 26 EStG Steuerfreie Aufwandsentschädigung

1. Allgemeines

1.1. Die Behandlung der steuerfreien Aufwandsentschädigung ist in R 17 LStR geregelt.

1.2. Ergänzend hierzu weise ich auf Folgendes hin:

1.2.1. Durch das Steuerbereinigungsgesetz 1999 wurde ab dem 1.1.2000 die Tätigkeit des nebenberuflichen Betreuers in den Katalog der begünstigten Tätigkeiten aufgenommen. Begünstigt sind danach drei Tätigkeitsbereiche:

- Nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder eine vergleichbare Tätigkeit

- Nebenberufliche künstlerische Tätigkeit

- Nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen