OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 11.02.2016
S 7225 A - 8 - St 16

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 11.02.2016 (S 7225 A - 8 - St 16) - DRsp Nr. 2016/80270

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 11.02.2016 - Aktenzeichen S 7225 A - 8 - St 16

DRsp Nr. 2016/80270

Steuersatz für Bücher, Hörbücher, elektronische Bücher (eBooks) und für Online-Bibliotheken (eLibrarys); Ermäßigter Steuersatz für Umsätze mit Hörbüchern auf Datenträgern ab dem 01.01.2015

1. Steuersatz für Bücher

Die Lieferung von gedruckten Büchern, Broschüren und ähnlichen Drucken unterliegt nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 49 der Anlage 2 zum UStG dem ermäßigten Steuersatz (beruhend auf Art. 98 i. V. m. Kategorie 6 des Anhangs III der MwStSystRL).

Hiernach sind aber lediglich gedruckte Werke begünstigt, eine Übertragung auf eBooks (vgl. Tz. 3) oder auch Hörbücher kommt nicht in Betracht, deren Verkauf unterliegt dem Regelsteuersatz (bei Hörbüchern bis zum 31.12.2014, vgl. die folgende Tz. 2).

2. Ermäßigter Steuersatz für Hörbücher auf Datenträgern ab dem 01.01.2015

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG ermäßigt sich die Steuer für Umsätze mit den in der Anlage 2 zum UStG bezeichneten Gegenständen auf 7 %. Durch Artikel 9 Nr. 8 des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25.07.2014 ( BGBl. 2014 I S. 1266) wurde die Nummer 50 der Anlage 2 zum UStG wie folgt gefasst: